AnnexOps Compliance
NIS2-Compliance automatisiert: Ihre Einrichtungsklasse, abgeleitet
AnnexOps leitet ab, ob Sie auf Basis der EU-Richtlinie eine wesentliche oder wichtige Einrichtung sind, und ordnet die zehn Maßnahmen aus Art. 21 Abs. 2 Controls zu, die Sie bereits betreiben. Die Meldefristen nach Art. 23 werden gestaffelt angelegt, von der Frühwarnung bis zum Abschlussbericht. Billigungen und Schulungen der Leitungsorgane nach Art. 20 werden dokumentiert, jede Billigung als Audit-Ereignis. Versionierte Regeln. Abgeleitet, nicht geschätzt.
Einrichtungsklasse abgeleitet, mit Fundstelle · Zehn Maßnahmen nach Art. 21 zugeordnet · Fristen nach Art. 23 gestaffelt
So funktioniert die NIS2-Automatisierung
Aus Fakten abgeleitet, mit Artikelangabe
Regeln als Daten
Einrichtungsklassifizierung und die 26 NIS2-Anforderungen sind versionierte Regeln, kein Code. Jedes Ergebnis trägt seine Regelversion und zitiert Art. 2, 3, 20, 21 oder 23. Bei erneuter Ausführung erhalten Sie dieselbe Antwort. Kein LLM im Ergebnis.
Ableitung statt Ermessen
Ob wesentlich oder wichtig, wird aus Ihrem erfassten Profil abgeleitet: Sektor und Einrichtungsart nach Anhang I oder II, Größe sowie die größenunabhängigen Kategorien aus Art. 2 Abs. 2 lit. a und Art. 3 Abs. 1. Indikativ auf Basis der EU-Richtlinie; die nationale Umsetzung kann den Anwendungsbereich erweitern. Entscheidungen der Mitgliedstaaten werden als Übersteuerung mit Begründung erfasst. Die Beurteilung bleibt bei Ihnen.
Agenten entwerfen, Sie zeichnen ab
Vorschläge landen in den Freigaben (Approvals): ein vorgeschlagener Verantwortlicher oder eine Lückenaufgabe für eine Maßnahme nach Art. 21 Abs. 2. Kein Datensatz ändert sich, bevor eine namentlich benannte Person zustimmt. Jede Entscheidung wird zum Audit-Ereignis. Die Meldung an das CSIRT oder die zuständige Behörde erfolgt durch Sie; AnnexOps reicht nichts für Sie ein.
Überprüfbare Nachweise
Konnektoren zu GitHub, AWS und Microsoft Entra ID lesen nur Metadaten. Die Erfassung ist append-only und je Verbindung per Hash verkettet. Verlangt eine zuständige Behörde nach Art. 32 Abs. 2 lit. g oder Art. 33 Abs. 2 lit. f Nachweise für die Umsetzung Ihrer Konzepte, übergeben Sie hash-prüfbare Erfassungsprotokolle zusammen mit Ihren Auditergebnissen, keine Screenshots.
Kernfunktionen
Die NIS2-Pflichten, aus einem Datensatz verfolgt
Maßnahmen nach Art. 21, Controls zugeordnet
Die zehn Maßnahmen aus Art. 21 Abs. 2 werden zusammen mit Art. 20 und Art. 23 zu 26 verfolgbaren Anforderungen, mit 76 verknüpften Controls aus einer Common Control Library von 211. Nachweise hängen am Control, nicht am Regelwerk, sodass Ihre Arbeit für ISO/IEC 27001, SOC 2 oder DORA bereits zählt. Der Hub zeigt die bewertete Anforderungsabdeckung (indikativ) über alle 26, jede Lücke aufgelistet und mit Verantwortlichem.
Konnektoren mit Lesezugriff, automatisierte Prüfungen
Die Konnektoren für GitHub, Amazon Web Services und Microsoft Entra ID sind live und lesen ausschließlich Konfigurationsmetadaten. Die Erfassung ist append-only und je Verbindung per Hash verkettet. Die 743 automatisierten Prüfungen der Plattform werden gegen jedes Ihrer Regelwerke bewertet und erreichen NIS2 über die Controls hinter den Maßnahmen nach Art. 21. Stichtagsbezogene Nachweispakete stellen die Nachweise für Ihren Auditor zusammen.
Risikoregister und Lieferantenregister
Art. 21 Abs. 2 lit. a verlangt eine Risikoanalyse, lit. d die Sicherheit der Lieferkette. AnnexOps führt ein Risikoregister und ein Lieferantenregister, mit Verantwortlichen und Terminen, gemeinsam genutzt mit Ihrer Arbeit für ISO/IEC 27001, SOC 2 und DORA. Das Risiko eines Lieferanten wird einmal erfasst und zählt für jedes Regelwerk, das danach fragt.
Meldungen nach Art. 23 mit gestaffelten Fristen
Ein einziger Vorfallsdatensatz legt Frühwarnung, Meldung des Sicherheitsvorfalls und Abschlussbericht nach Art. 23 Abs. 4 als terminierte Schritte mit Verantwortlichen an. Die Richtlinie sieht 24 Stunden, 72 Stunden (24 Stunden für Vertrauensdiensteanbieter) und einen Monat vor. AnnexOps führt den Datensatz; Ihr Team bestätigt jede Meldung und übermittelt sie an das CSIRT oder gegebenenfalls an die zuständige Behörde.
Konzepte und Zugriffsprüfungen dokumentiert
Vier der zehn Maßnahmen aus Art. 21 Abs. 2 verlangen Konzepte: (a) Risikoanalyse und Sicherheit, (f) Wirksamkeit, (h) Kryptografie, (i) Zugriffskontrolle. AnnexOps erstellt sie aus Vorlagen, mit versionierten Freigaben und dokumentierter Kenntnisnahme durch die Mitarbeitenden. Vierteljährliche Zugriffsprüfungen für Maßnahme (i) laufen über dasselbe Personenregister, das Ihr ISMS führt.
Pflichten nach Art. 20 dokumentiert
Nach Art. 20 Abs. 1 billigen die Leitungsorgane die Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit, überwachen ihre Umsetzung und können für Verstöße der Einrichtung gegen Art. 21 verantwortlich gemacht werden. Art. 20 Abs. 2 verpflichtet ihre Mitglieder zur Teilnahme an Schulungen. AnnexOps erfasst jede Billigung und die Schulung jedes Mitglieds als datierte Einträge; jede Billigung ist ein Audit-Ereignis in der Hash-Kette. Belegt, nicht behauptet.
Integrationen
Passt zu Ihrem bestehenden Stack
- GitHub
- Amazon Web Services
- Microsoft Entra ID
- Jira
- SharePoint
- GitLab (demnächst)
- Microsoft Azure (demnächst)
- Google Cloud (demnächst)
- Okta (demnächst)
- Google Workspace (demnächst)
- Microsoft Intune (demnächst)
- Jamf (demnächst)
FAQ
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Sind wir eine wesentliche oder eine wichtige Einrichtung, und wie entscheidet AnnexOps?
AnnexOps leitet dies aus dem von Ihnen erfassten Profil ab: Sektor und Einrichtungsart nach Anhang I oder II sowie Größe nach Art. 2 Abs. 1. Art. 2 Abs. 2 lit. a bezieht zudem bestimmte Kategorien unabhängig von ihrer Größe ein: Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste, Vertrauensdiensteanbieter, TLD-Namenregister und DNS-Diensteanbieter. Nach Art. 3 Abs. 1 sind wesentliche Einrichtungen solche nach Anhang I oberhalb der Schwellenwerte für mittlere Unternehmen sowie qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, TLD-Namenregister und DNS-Diensteanbieter jeder Größe. Ebenso mittlere Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung der Zentralregierung und Einrichtungen, die nach der Richtlinie (EU) 2022/2557 als kritisch eingestuft wurden. Die Mitgliedstaaten können nach Art. 2 Abs. 2 lit. b bis e oder Art. 3 Abs. 1 lit. g weitere wesentliche Einrichtungen bestimmen. Nach Art. 3 Abs. 2 ist jede andere Einrichtung nach Anhang I oder II im Anwendungsbereich eine wichtige Einrichtung. Das Ergebnis ist indikativ auf Basis der EU-Richtlinie. Die nationale Umsetzung kann den Anwendungsbereich erweitern oder weitere Einrichtungen bestimmen; deshalb können Sie die Entscheidung eines Mitgliedstaats als Übersteuerung mit Begründung erfassen.
Wer hat die NIS2-Anforderungsinhalte erstellt, und wurden sie geprüft?
Die 26 NIS2-Anforderungen, die Klassifizierungsregeln und die Control-Zuordnungen zu Art. 21 wurden von AnnexOps erstellt; eine Fachprüfung läuft. Das Produkt kennzeichnet sie auf dem Bildschirm entsprechend; der kostenlose Check ist als indikative Selbsteinschätzung und nicht als Rechtsberatung gekennzeichnet. Unsere Zuordnungen von automatisierten Prüfungen zu NIS2-Anforderungen sind ebenfalls Entwürfe. Die Inhalte zum EU AI Act und zur DSGVO auf der Plattform wurden anwaltlich geprüft. Nichts hiervon ist Rechtsberatung: Maßgeblich bleiben der Richtlinientext im ABl. L 333 und die Umsetzung Ihres Mitgliedstaats, und die Entscheidung trifft Ihre Rechtsberatung.
Gibt es ein NIS2-Zertifikat, und wer entscheidet, ob wir konform sind?
Nein. NIS2 selbst sieht weder ein Zertifikat noch einen Prüfbericht vor. Die Einhaltung wird von der zuständigen Behörde Ihres Mitgliedstaats beaufsichtigt, in Deutschland vom BSI. Wesentliche Einrichtungen unterliegen einer umfassenden Ex-ante- und Ex-post-Aufsicht (Erwägungsgrund 122, Art. 32), wichtige Einrichtungen nur einer Ex-post-Aufsicht (Art. 33). In Deutschland verwendet das BSI-Gesetz vom 2. Dezember 2025 (in Kraft seit 6. Dezember 2025) eigene Kategorien, besonders wichtige und wichtige Einrichtungen (§28 BSIG). Meldungen zu Sicherheitsvorfällen gehen dort an die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK (§32 BSIG); erfassen Sie die deutsche Einstufung als Übersteuerung. Einige Mitgliedstaaten erkennen im Rahmen ihrer Umsetzung Zertifizierungen an. Belgien etwa wertet ein CyberFundamentals- oder ISO/IEC 27001-Zertifikat einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle als Konformitätsvermutung. Art. 24 erlaubt den Mitgliedstaaten zudem, IKT-Produkte, -Dienste oder -Prozesse vorzuschreiben, die nach europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung zertifiziert sind. Ein solches Zertifikat stellt stets eine akkreditierte Zertifizierungsstelle aus, niemals AnnexOps. AnnexOps ist weder Aufsichtsbehörde noch Zertifizierungsstelle oder Meldedienst und garantiert keine Konformität. Sie erhalten Workflows mit Verantwortlichen, Terminen und Fristen, manipulationserkennbare Nachweise, bewertete Anforderungsabdeckung (indikativ) und einen schreibgeschützten Audit Room.
Welche Meldefristen gelten nach Art. 23, und reicht AnnexOps die Meldungen ein?
Art. 23 Abs. 4 sieht für erhebliche Sicherheitsvorfälle ein gestuftes Meldeverfahren vor. Eine Frühwarnung ist innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme fällig. Innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme folgt die Meldung des Sicherheitsvorfalls (24 Stunden für Vertrauensdiensteanbieter bei Vorfällen, die ihre Vertrauensdienste betreffen). Ein Zwischenbericht ist auf Anfrage fällig, der Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Meldung des Sicherheitsvorfalls. Dauert der Vorfall zu diesem Zeitpunkt noch an, ist dann ein Fortschrittsbericht fällig und ein Abschlussbericht innerhalb eines Monats nach seiner Bewältigung. AnnexOps legt diese Schritte als terminierte Datensätze mit Verantwortlichen an und führt den Audit-Trail. Die Meldung bleibt bei Ihnen: Ihr Team bestätigt jede Meldung und übermittelt sie an das CSIRT oder gegebenenfalls an die zuständige Behörde. In Deutschland ist das das BSI, über die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK.

